BGH

Kaufvertrag über ein vom sog. Dieselskandal betroffenes Fahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf nur innerhalb der regelmäßigen kaufrechtlichen Verjährungsfrist (Urteil des BGH 8. Zivilsenat)

Urteil vom 21.07.2021, AZ VIII ZR 254/20, ECLI:DE:BGH:2021:210721UVIIIZR254.20.0§ 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 1 BGB

Verhandlungstermin am 2. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 192/20 („Dieselverfahren“: Verwendung von EA189-Motoren durch die Audi AG, Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Kraftfahrzeugs zu entscheiden, in dem ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffener Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut ist.

Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 16.07.2021, AZ V ZR 163/20, ECLI:DE:BGH:2021:160721UVZR163.20.0§ 28 Abs 3 aF WoEigG