Überwachung der Telekommunikation beim Wohnungseinbruchdiebstahl: Ermächtigung soll verlängert werden (Pressemeldung des BMJV)
Die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll befristet um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Bundeskabinett hat heute eine entsprechende, vom Bundesjustizministerium vorgelegte Formulierungshilfe beschlossen.