Pressestelle des BMJV

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Justizcloud: Bund und Länder starten gemeinsames Vorhaben (Pressemeldung des BMJV)

Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Mit der bundeseinheitlichen Justizcloud soll eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern geschaffen werden. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt.

Höhere Strafen für Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches Personal: Bundesjustizministerium schlägt Anpassung des Strafrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht werden. Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden; in besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören. Auch Angriffe auf medizinisches Personal (etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der heute veröffentlicht wurde. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.

Kampf gegen Internetkriminalität: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen vor (Pressemeldung des BMJV)

Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Telekommunikationsanbieter anlassbezogen verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu sichern. Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. 

Anwaltliches Berufsrecht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Neuordnung und Anpassung (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Pressemeldung des BMJV)

Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz zu erlangen. Dafür sollen die Regeln über die sogenannte Produkthaftung ausgeweitet werden. Die Produkthaftung regelt die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden. Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll es generell leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen. So soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. Außerdem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen neben den Produktherstellern auch die Betreiber von Online-Plattformen in Anspruch nehmen können. All das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden.

Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB starten Stakeholderprozess (Pressemeldung des BMJV)

Das Bauen von Wohnungen in Deutschland soll künftig günstiger und schneller möglich sein. Dazu soll das einfache Bauen – Bauen nach dem sogenannten Gebäudetyp E – erleichtert werden. Heute startet ein gemeinsamer Stakeholderprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp E. Die jüngst vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudetyp E sollen in dem Prozess mit den Stakeholdern gemeinsam weiterentwickelt werden.

Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung im Recht der Schiffe: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht sollen modernisiert, entbürokratisiert und an die Digitalisierung angepasst werden. Damit soll auch die Registrierung von Schiffen unter deutscher Flagge attraktiver gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf den gemeinsamen Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschlossen hat.

Schutz vor Einschüchterungsklagen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie (Pressemeldung des BMJV)

Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute beschlossene Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft besser verhindert werden sollen. Es geht dabei um Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind gezielt zu dem Zweck anerkennen, Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu schaffen: Die Männer haben keine genetische oder familiär-soziale Beziehung zu dem Kind und beabsichtigen auch gar nicht, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Es geht ausschließlich darum, dass jemand ein Aufenthaltsrecht bekommt, der darauf andernfalls keinen Anspruch hat. Der Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig gemeinsam vorgelegt.

Unfälle mit E-Scootern: BMJV legt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung vor (Pressemeldung des BMJV)

Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigten zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Halter von E-Scootern sollen künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. Für Fahrerinnen und Fahrer soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. Entsprechende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute vorgelegt hat.

Umsetzung der europäischen Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Bundesjustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.

Bessere Unterstützung für Opfer im Strafprozess – insbesondere bei häuslicher Gewalt: BMJV legt Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung vor (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu sollen die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickelt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. 

Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Sexualverbrechen: Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung vor (Pressemeldung des BMJV)

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.

Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB legen Eckpunkte vor (Pressemeldung des BMJV)

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heute gemeinsam vorgelegt haben.

Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zu (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Das Abkommen ist auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Es soll am 26. Januar 2026 unterzeichnet werden.

Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.

Besserer Schutz für Designs: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)

Die deutsche Kreativindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mit dem Entwurf, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat, soll das Designgesetz modernisiert und das Schutzrecht attraktiver gestaltet werden. Um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten, werden neue Designformen ausdrücklich anerkannt und unter anderem die Anmeldung animierter Designs erleichtert. Der Gesetzentwurf setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um.

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der „Digitalsäule“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat (Pressemeldung des BMJV)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 7. November 2025 in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei „Säulen“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule wird der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ herangezogen werden. Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie die Verteilung der Mittel erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.