Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Weitere Verhandlungstermine in den sogenannten VW-Verfahren am 23. Februar 2021, 10.00 Uhr (VI ZR 513/20) und 11.00 Uhr (VI ZR 268/20) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat in zwei weiteren sogenannten VW-Verfahren Verhandlungstermine bestimmt. Die Verfahren haben Schadensersatzansprüche von Gebrauchtwagenkäufern zum Gegenstand, die die Fahrzeuge nach Aufdeckung des sogenannten Dieselskandals gekauft haben und geltend machen, mit dem zur Entfernung der Abschaltvorrichtung in Gestalt einer Umschaltlogik durchgeführten Software-Update habe die VW AG eine neue unzulässige Abschaltvorrichtung in Form eines „Thermofensters“ implementiert.

Verhandlungstermin am 14. Dezember 2020, 12.30 Uhr in Sachen VI ZR 739/20 (VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren VW-Verfahren Verhandlungstermin bestimmt. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann.