Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers zur Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz der Abschalteinrichtung getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte (Urteil des BGH 6. Zivilsenat)
Urteil vom 04.05.2021, AZ VI ZR 81/20, ECLI:DE:BGH:2021:040521UVIZR81.20.0§ 826 BGB, § 138 ZPO



