BGH 5. Zivilsenat

Erstellt vom Import-Prozess

Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 16.07.2021, AZ V ZR 163/20, ECLI:DE:BGH:2021:160721UVZR163.20.0§ 28 Abs 3 aF WoEigG

(Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren bei Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte; Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung der angepflanzten Gehölze bei Nichteinhaltung der Grenzabstände in Baden-Württemberg (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 07.05.2021, AZ V ZR 299/19, ECLI:DE:BGH:2021:070521UVZR299.19.0§ 9a Abs 2 WoEigG, § 9b WoEigG, § 48 Abs 5 WoEigG, § 16 Abs 1 NachbG BW