Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesjustizministerium schlägt gesetzliche Anpassungen vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit dem Gesetzentwurf soll die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts sinkender Bewerberzahlen gesichert werden. Der Gesetzentwurf dient dabei auch der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren bemängelt hatte.

Weiterer Verhandlungstermin am Mittwoch, den 25. Februar 2026, um 10.00 Uhr, Saal N004, in Sachen VI ZR 335/24 – Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden (Pressemeldung des BGH)

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird mit den Parteivertretern die in der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2025 (
vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 202/2025) nicht angesprochene Frage erörtern, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen u.a. eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann.

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Gehörsverstoß trotz zusätzlichem einfachrechtlichem Rechtsfehler – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.02.2026, AZ 1 BvR 1805/21, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260212.1bvr180521Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 321a ZPO

Erster Jahrestag des Anschlags auf eine ver.di-Demonstration in München: Bundesopferbeauftragter und Zentrale Ansprechpartnerin Bayerns gedenken der Opfer (Pressemeldung des BMJV)

Am 13. Februar 2026 jährt sich der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di zum ersten Mal. Bei dem Anschlag in München wurden eine Frau und ihre zweijährige Tochter getötet. Viele weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. 

Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 123/25 (Rückkehrpflicht für Mietwagen) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage zu befassen, ob die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags mit dem Grundgesetz und dem Unionsrecht in Einklang steht.

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Kostenfestsetzung in einem OWi-Verfahren bei fehlender Rechtswegerschöpfung – allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 11.02.2026, AZ 2 BvR 1239/24, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260211.2bvr123924Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 105ff OWiG, § 105 OWiG, § 33a StPO