Beschluss des BVerwG 1. Senat vom 22.01.2026, AZ 1 B 3.26
Beschluss vom 22.01.2026, AZ 1 B 3.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:220126B1B3.26.0
Beschluss vom 22.01.2026, AZ 1 B 3.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:220126B1B3.26.0
Beschluss vom 22.01.2026, AZ V ZB 35/25, ECLI:DE:BGH:2026:220126BVZB35.25.0
Beschluss vom 22.01.2026, AZ VIa ZR 954/23, ECLI:DE:BGH:2026:220126BVIAZR954.23.0
Am 22. Januar 2026 fand in Erfurt zum zehnten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. | Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 80 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen und -geschenken belohnt.
Urteil vom 22. Januar 2026 – 3 StR 33/25
Nr. 19/2026Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen entscheiden, die den Versicherer zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen berechtigten.