Beschluss des BVerwG 1. Senat vom 21.01.2026, AZ 1 B 2.26
Beschluss vom 21.01.2026, AZ 1 B 2.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:210126B1B2.26.0
Beschluss vom 21.01.2026, AZ 1 B 2.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:210126B1B2.26.0
Urteil vom 21.01.2026, AZ IV ZR 40/25, ECLI:DE:BGH:2026:210126UIVZR40.25.0Art 22 Abs 1 UAbs 1 EUV 650/2012, Art 22 Abs 2 EUV 650/2012, Art 22 Abs 3 EUV 650/2012, Art 24 Abs 1 EUV 650/2012, Art 24 Abs 3 S 1 EUV 650/2012
Urteil vom 21.01.2026, AZ VIII ZR 247/24, ECLI:DE:BGH:2026:210126UVIIIZR247.24.0§ 546 Abs 1 BGB, § 566 Abs 1 BGB, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 577a Abs 1 BGB
Urteil vom 21.01.2026, AZ VIa ZR 1527/22, ECLI:DE:BGH:2026:210126UVIAZR1527.22.0
Urteil vom 21.01.2026, AZ VIa ZR 903/22, ECLI:DE:BGH:2026:210126UVIAZR903.22.0
Urteil vom 21.01.2026, AZ VIa ZR 726/22, ECLI:DE:BGH:2026:210126UVIAZR726.22.0
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Baumarktkette Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen kann.
Das Führungszeugnis (auch bekannt als „polizeiliches Führungszeugnis“) soll zukünftig digital werden. Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seine Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Statt der bisherigen Papierurkunde sollen Antragstellerinnen und -steller zukünftig das Führungszeugnis auch als digitales Dokument durch das Bundesamt für Justiz erhalten können. Das Führungszeugnis erhält damit eine zeitgerechte und nutzerfreundliche Form mit hohen Sicherheitsstandards. Das Erteilungsverfahren sowie die Verwendung des Führungszeugnisses sollen für Bürgerinnen und Bürger dadurch erheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen unter anderem für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 22. Januar 2026 eine Entscheidung verkünden zu Revisionen des Generalbundesanwalts und der Angeklagten gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 1. Juli 2024. Dieses hat die Angeklagten im Zusammenhang mit einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt.