Beschluss des BGH 4. Zivilsenat vom 05.01.2026, AZ IV ZB 17/25
Beschluss vom 05.01.2026, AZ IV ZB 17/25, ECLI:DE:BGH:2026:050126BIVZB17.25.0
Beschluss vom 05.01.2026, AZ IV ZB 17/25, ECLI:DE:BGH:2026:050126BIVZB17.25.0
Beschluss vom 05.01.2026, AZ 1 StR 216/25, ECLI:DE:BGH:2026:050126B1STR216.25.0
Beschlüsse vom 6. August 2025 – 6 StR 315/24
Beschluss vom 17. Dezember 2025 – 6 StR 450/25
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag (durch Unterlassen), gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchten Totschlags (durch Unterlassen) in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weiter hat es dem Angeklagten untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Beruf des Arztes auszuüben.