Neue Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Die neue europäische Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es Umweltkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt dazu umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch (
StGB) vor. In enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen auch umweltrechtliche Strafvorschriften außerhalb des
StGB angepasst werden.

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