Modernisierung und Stärkung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben (Pressemeldung des BMJV)

Geografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird erstmals ein EU-weiter Schutz ermöglicht. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt haben. Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.

Soziales

Sozialgerichtliches Verfahren – Zuständigkeitsbestimmung – örtliche Zuständigkeit – Durchbrechung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses – unvertretbare und willkürliche Entscheidung – beabsichtigte Verweisung – Äußerungsfrist – Entscheidung ohne Fristsetzung – Abwarten einer „angemessenen Zeitspanne“ (Beschluss des BSG 4. Senat)

Beschluss vom 29.07.2025, AZ B 4 SF 12/25 S, ECLI:DE:BSG:2025:290725BB4SF1225S0§ 17a Abs 2 S 3 GVG, § 58 Abs 1 Nr 4 SGG, § 57 SGG, § 98 S 1 SGG