Arbeitsförderung – Arbeitslosengeldanspruch – Erfüllung der Anwartschaftszeit – Mitarbeiter einer Rundfunk- und Fernsehanstalt – Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses von mehreren befristeten voneinander getrennten Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnissen – Rahmenvertrag – Berücksichtigung von abgerechneten Tätigkeitszeiten (Urteil des BSG 11. Senat)

Urteil vom 16.07.2025, AZ B 11 AL 8/23 R§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 3 S 1 SGB 4, § 133 BGB

Krankenversicherung – Krankenhausvergütung – Abrechnungsprüfung – Konkretisierung des Prüfgegenstandes – keine Begrenzung auf einzelne Leistungen und/oder Daten erforderlich – Ausschluss der Korrektur/Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen (Urteil des BSG 1. Senat)

Urteil vom 16.07.2025, AZ B 1 KR 30/24 R§ 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5 vom 23.04.2002, § 275 Abs 1c SGB 5 vom 10.12.2015, § 301 SGB 5, § 17c Abs 2 KHG vom 10.12.2015

Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Elektronische Beurkundungen sollen eingeführt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Das Gesetz ist ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notarinnen und Notare und andere Urkundsstellen wie zum Beispiel Nachlassgerichte und Konsulate.