Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden.
