Verhandlungstermin am 18. Februar 2025, 9.30 Uhr, in Sachen VI ZR 64/24 (Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte) (Pressemeldung des BGH)

Der VI. Zivilsenat verhandelt am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.