Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes zulässig ist, nach der die volle Vergütung bereits mit der Studienplatzzusage gezahlt werden muss.