Verurteilung wegen versuchten Mordes an Neugeborenem in Ulm rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Verurteilung wegen versuchten Mordes an Neugeborenem in Ulm rechtskräftig

Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum20.11.2024

Nr. 221/2024

Beschluss vom 12. November 2024 – 1 StR 386/24

Das Landgericht Ulm hat die 38-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes an ihrem neugeborenen Sohn in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts warf die Angeklagte das unbekleidete Neugeborene unmittelbar nach der Alleingeburt zur Nachtzeit in einen nahegelegenen Glascontainer, weil sie ihr Leben nicht mit einem weiteren Kind belasten wollte. Der Tod des bereits stark unterkühlten Säuglings konnte nur verhindert werden, weil ein zufällig vorbeikommender Passant ihn barg und die Rettungskräfte alarmierte.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts Ulm ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Ulm – Urteil vom 13. Mai 2024 – 3 Ks 61 Js 22379/23

Karlsruhe, den 20. November 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 12.11.2024 – 1 StR 386/24 –

Kategorien: Allgemein