Digitalisierung beim Grundstückskauf: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.

Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe in der Strafsache 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen) Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger (Pressemeldung des BGH)

Für den Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Auf der Grundlage des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 17. Juli 2024 und der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 2. Strafsenats vom 31. Oktober 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin.