BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015 geltenden Fassung (a.F.), soweit die Regelung Auszubildende in staatlichen Hochschulen betrifft, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorschrift legte den monatlichen Bedarf – die sogenannte Grundpauschale – unter anderem für Studierende an Hochschulen auf 373 Euro fest. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können, dem die Bemessung der Grundpauschale widersprechen könnte. Aus dem objektiv-rechtlichen sozialstaatlichen Auftrag zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folgt derzeit keine spezifisch auf die Hochschulausbildung bezogene Handlungspflicht des Staates.

Nichtannahmebeschluss: Formanforderungen an anwaltlich eingereichte Schriftstücke nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG gem § 23c Abs 1 S 1 BVerfGG – hier: Unzulässigkeit einer durch einen Anwalt lediglich in Papierform bzw per Telefax eingereichten Verfassungsbeschwerde – Telefax kein „sicherer Übermittlungsweg“ iSd § 23a Abs 3 S 1 BVerfGG (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2024, AZ 1 BvR 1996/24, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241028.1bvr199624§ 23c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 23a Abs 3 S 1 BVerfGG, § 23a Abs 4 S 1 BVerfGG, § 23c Abs 1 S 2 BVerfGG, § 23c Abs 1 S 3 BVerfGG

Neue Regelungen zur EU-weiten Sicherung und Herausgabe von elektronischen Beweismitteln (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (Referentenentwurf E-Evidence) veröffentlicht.

Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse: Für die Länder sollen künftig höhere Begründungsanforderungen gelten (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 verlängern können. An die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse sollen künftig höhere Anforderungen gestellt werden als bislang. Wenn Landesregierungen die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zum wiederholten Male zur Anwendung bringen wollen, sollen sie künftig darlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, damit der Wohnungsmarkt in dem betreffenden Gebiet weniger angespannt ist, und warum die Anwendung der Mietpreisbremse dennoch weiterhin erforderlich ist. Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.

Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzesentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern, aber auch solche zu den Vorstandswahlen der Kammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Gerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor.