Besuch des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (Pressemeldung des BVerfG)

Am 30. Januar 2023 besuchten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth und die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Gespräch mit der Amtsgerichtsdirektorin Dr. Susanne Dreyer-Mälzer und Beschäftigten des Amtsgerichts machten sie sich ein persönliches Bild von den Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und dem Stand der Wiederaufbauarbeiten sowie den besonderen Herausforderungen bei der Rekonstruktion beschädigter Gerichtsakten. Hieran schlossen sich ein Rundgang durch die Altstadt von Ahrweiler und der Besuch einer Schule an.

Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 – VerfGH 154/21 u. a. – einstweilig auszusetzen. Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.

Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der juristischen Ausbildung (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am 30. und 31. Januar 2023 eine Arbeitstagung zur juristischen Ausbildung, bei der es um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur gehen wird. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der juristischen Ausbildung (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) oder der Gewährleistungen des Art 6 Abs 1, Abs 2 EMRK (juris: MRK) im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen in „Cum-Ex“-Strafverfahren – insb keine Bedenken bzgl stRspr des BGH zur richterlichen Bewertung von Tatbeiträgen eines Haupttäters in vorangegangenem Verfahren gegen Gehilfen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 27.01.2023, AZ 2 BvR 1122/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230127.2bvr112222Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 2 MRK, § 22 Nr 4 StPO, § 22 Nr 5 StPO