Besuch des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (Pressemeldung des BVerfG)

Am 30. Januar 2023 besuchten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth und die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Gespräch mit der Amtsgerichtsdirektorin Dr. Susanne Dreyer-Mälzer und Beschäftigten des Amtsgerichts machten sie sich ein persönliches Bild von den Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und dem Stand der Wiederaufbauarbeiten sowie den besonderen Herausforderungen bei der Rekonstruktion beschädigter Gerichtsakten. Hieran schlossen sich ein Rundgang durch die Altstadt von Ahrweiler und der Besuch einer Schule an.

Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 – VerfGH 154/21 u. a. – einstweilig auszusetzen. Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.

Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der juristischen Ausbildung (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am 30. und 31. Januar 2023 eine Arbeitstagung zur juristischen Ausbildung, bei der es um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur gehen wird. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der juristischen Ausbildung (Pressemeldung des BMJV)

Hauptverhandlung am 2. Februar 2023 um 11.00 Uhr im Verfahren 4 StR 211/22 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen ein Urteil wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (Pressemeldung des BGH)

Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve, das im zweiten Rechtsgang ergangen ist, zu entscheiden.

Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau gestartet (Pressemeldung des BMJV)

Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Benjamin Strasser, hat über 70 Verbände eingeladen, an einer Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau teilzunehmen. Damit soll das bestehende Entlastungspotential zum Bürokratieabbau aus Sicht der Verbände erfasst werden. Foto: Tanja Ruetz Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau gestartet (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Besuchsrechts der Beschwerdeführerin bei ihrer in einem Pflegeheim lebenden, unter Betreuung stehenden Mutter und Hausverbot seitens des Pflegeheims – Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Durchführung eines Betreuungsverfahren bzgl einer Umgangsregelung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2023, AZ 2 BvR 2255/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230125.2bvr225522Art 6 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1834 Abs 1 BGB, § 1834 Abs 3 BGB, § 274 Abs 4 Nr 1 FamFG

Unzulässige Organklage bzgl des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (PartGuaÄndG 2018) – keine Normenkontrolle im Organstreitverfahren, insoweit untauglicher Antragsgegenstand – zudem unzureichende Darlegung einer Antragsbefugnis hinsichtlich des Verfahrens zur Verabschiedung des PartGuaÄndG 2018 (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 24.01.2023, AZ 2 BvE 5/18, ECLI:DE:BVerfG:2023:es20230124.2bve000518Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG

Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag verworfen, die sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Erhöhung des Gesamtvolumens der staatlichen Parteienfinanzierung („absolute Obergrenze“) richteten. Die Antragstellerin rügte, dass der Deutsche Bundestag sie durch den Ablauf des Verfahrens zur Verabschiedung dieses Gesetzes in ihren Fraktionsrechten verletzt habe. Die Anträge sind unzulässig, weil ein statthafter Antragsgegenstand beziehungsweise die Antragsbefugnis fehlt.

Nichtannahmebeschluss: Nicht jede Verzögerung eines Haftbeschwerdeverfahrens führt zur Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bzw zu einer Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) oder des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) – hier: versehentliche Überschreitung der Dreitagesfrist des § 306 Abs 2 Halbs 2 StPO um rund einen Monat (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.01.2023, AZ 2 BvR 1343/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230123.2bvr134322Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 90 BVerfGG, § 121 Abs 1 StPO, § 122 StPO