Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung (Pressemeldung des BMJV)

Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Rechtliche Betreuung gewährleistet eine Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten.Foto: picture alliance / Bill Miles Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung (Pressemeldung des BMJV)

Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte (Pressemeldung des BMJV)

Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Hierzu erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:„Die hohe Inflation erfordert in vielen Politikbereichen entschlossenes Handeln – auch im Familienrecht. Natürlich benötigen auch Kinder in der heutigen Zeit mehr Geld Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte (Pressemeldung des BMJV)