Es beginnt die nicht geringe Menge der „neuen psychoaktiven Stoffe“- 2-Fluormetamfetamin (2-FMA)bei 10 Gramm 2-FMA… (Beschluss des BGH 3. Strafsenat)
Beschluss vom 21.12.2022, AZ 3 StR 372/21, ECLI:DE:BGH:2022:211222B3STR372.21.0§ 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
Beschluss vom 21.12.2022, AZ 3 StR 372/21, ECLI:DE:BGH:2022:211222B3STR372.21.0§ 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2022, AZ 1 BvR 2578/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221221.1bvr257821Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Urteil vom 21.12.2022, AZ B 9 SB 3/20 R§ 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 152 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 155 Abs 3 SGG, § 155 Abs 4 SGG
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts geht reformbedürftige Projekte im Strafgesetzbuch an Foto: Adobe Stock Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschlossen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor: I. Ersatzfreiheitsstrafen Der … Neuerungen bei Ersatzfreiheitsstrafe, im Maßregelrecht, bei der Strafzumessung und bei ambulanten Maßnahmen beschlossen (Pressemeldung des BMJV)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung, wendeten sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts, in denen es um die Eingruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ging. Das Land Berlin kann sich jedoch nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war; zudem hätte sie den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.