Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. „NSU-Prozess“ gem § 349 Abs 2 StPO – insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung – Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2022, AZ 2 BvR 2222/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220930.2bvr222221Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, EURaBes 841/2008

Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ( EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Große multinationale Konzerne sollten sich in den Ländern, in denen sie Gewinne erwirtschaften, auch an der Finanzierung des Gemeinwesens Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr vom 1. bis 3. Oktober 2022 unter dem Motto „Zusammen wachsen“ in Erfurt statt. Auf dem Domplatz präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit in einem interaktiven Pavillon gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen. Bürgerinnen und Bürger können dort zudem bei Interviews mit Mitgliedern des Gerichts am 2. und 3. Oktober 2022 einen besonderen persönlichen Eindruck von der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts gewinnen. Am offiziellen Festakt am 3. Oktober 2022 nimmt eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), teil.

Verhandlungstermin am 26. Oktober 2022, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21 (Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kauf- und Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.

§ 50 Abs 2 TAMG partiell verfassungswidrig und nichtig – Tierarztvorbehalt für Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren verletzt Tierheilpraktiker bzw Tierhalter in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 1 GG – mangelnde Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Beschluss des BVerfG 1. Senat)

Beschluss vom 29.09.2022, AZ 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220929.1bvr238021Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 19 GG, § 2 Abs 1 AMG, § 2 Abs 2 AMG

Reise nach Chile und Peru (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 21. bis 26. September 2022 reisten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter M. Huber nach Chile und Peru. Unter anderem nahmen sie am 27. Jahrestreffen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in Santiago de Chile teil, wo Präsident Harbarth den Eröffnungsvortrag zum Thema „Nationaler und regionaler Grundrechtsschutz in Lateinamerika und Europa: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem“ hielt. Ein weiterer Programmpunkt der Reise war ein Zusammentreffen mit dem Präsidenten des peruanischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Francisco Morales Saravia und weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichts in Lima.