Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Vertretungserfordernis vor dem Bundessozialgericht – unveränderte Übernahme der Formulierungen eines Mandantenschreibens durch den Bevollmächtigten – Unzulässigkeit der Beschwerde – Verfahrensfehler – Amtsermittlungspflicht – Übergehen eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags – unvertretener Beteiligter – hinreichend konkretes Sachaufklärungsverlangen – Angebot einer Zeugenaussage als unbestimmtes Beweisangebot – rechtliches Gehör – Fragerecht gegenüber dem Sachverständigen – Darlegungsanforderungen (Beschluss des BSG 9. Senat)

Beschluss vom 25.08.2022, AZ B 9 SB 4/22 B, ECLI:DE:BSG:2022:250822BB9SB422B0§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 62 SGG, § 73 Abs 4 SGG

Strafjustiz im Herbst und Winter handlungsfähig halten (Pressemeldung des BMJV)

Erneute Hemmung der Unterbrechungs- und Verkündungsfristen im Strafprozess Das Bundeskabinett hat gestern eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der erneut eine Hemmung der Unterbrechungs- und Verkündungsfristen nach der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Im Einklang mit den weiteren Maßnahmen zur Pandemievorsorge ist die Regelung bis zum 7. April 2023 befristet. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Auch im Bereich Strafjustiz im Herbst und Winter handlungsfähig halten (Pressemeldung des BMJV)