Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.03.2022, AZ 2 BvR 2069/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220330.2bvr206921Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 6 S 2 AsylVfG 1992, Art 7 Abs 2 EGRL 85/2005

Neuer Vorsitz des Nationalen Normenkontrollrates (Pressemeldung des BMJV)

Bundesjustizminister schlägt Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden vor Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates vorgeschlagen. Lutz Goebel war zuletzt Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER und ist Geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH& Co. KG. Zudem hat er einige Beiratsmandate inne. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Ich freue mich, in Neuer Vorsitz des Nationalen Normenkontrollrates (Pressemeldung des BMJV)