Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags – mangelnde Darlegung der dringenden Gebotenheit einer eA zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 08.03.2022, AZ 2 BvE 1/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:es20220308.2bve000122Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG

Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem zugrundeliegenden Verfahren wandten sich die Beschwerdeführenden gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven.