Verhandlungstermin in Sachen III ZR 3/21 und III ZR 4/21 am 9. Dezember 2021, 9.00 Uhr, Sitzungssaal E 101 (Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks) (Pressemeldung des BGH)
Der für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat wird über zwei Rechtsstreite zu entscheiden haben, in denen sich die Frage stellt, ob der Anbieter eines sozialen Netzwerks dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen hat.










