Insolvenzrecht: Erwerb von Versorgungsanrechten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des ausgleichspflichtigen Ehegatten; Beteiligung des Insolvenzverwalters am Verfahren über den Versorgungsausgleich; Beginn der Beschwerdefrist für einen erstinstanzlichen nicht hinzugezogenen Beteiligten (Urteil des BGH 9. Zivilsenat)

Urteil vom 10.06.2021, AZ IX ZR 6/18, ECLI:DE:BGH:2021:100621UIXZR6.18.0§ 80 Abs 1 InsO, § 91 Abs 1 InsO, § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 59 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 S 1 FamFG

Pakt für den Rechtsstaat: Bund und Länder ziehen positive Bilanz (Pressemeldung des BMJV)

Bund und Länder haben heute im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz den Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat erörtert und eine positive Bilanz gezogen. Dazu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht:„Gerade die unabhängige Justiz ist in unserer Demokratie ein Garant für den Rechtsstaat. Deshalb muss in die Personalausstattung der Justiz und Pakt für den Rechtsstaat: Bund und Länder ziehen positive Bilanz (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer kommunalabgabenrechtlichen Sache – Festsetzung von Abwassergebühren aufgrund rückwirkender Satzung – Grundrechtsverletzung durch sachlich begründete Rückwirkung der Neuregelung des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW weder vorgetragen noch ersichtlich (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2021, AZ 1 BvR 2879/17, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210609.1bvr287917Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005

Große BRAO-Reform – Wichtige Forderungen der BRAK übernommen, in Teilen aber wenig überzeugend (Pressemeldung der BRAK)

Nachdem sich die Rechtspolitiker der Koalition bereits in der letzten Woche in Sachen großer BRAO-Reform geeinigt hatten, folgt nun morgen die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Einige Forderungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben Gehör gefunden und wurden in die finale Fassung übernommen. Hinter den Erwartungen der BRAK blieb der Entwurf jedoch zurück. Dies ist umso bedauerlicher, als die BRAK mit einer Stellungnahme im Jahr 2018 konkrete Formulierungsvorschläge für eine Änderung der BRAO unterbreitet hatte.