Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende Einkünftekorrektur ohne vorherige Vorlage an den EuGH (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Bundesfinanzhof entgegen Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgesehen hat.

Mindestanforderungen an Gutachten – Fachverbände und Kammern definieren Standards für Unterbringungen und für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen (Pressemeldung der BRAK)

Die Vertreter*innen juristischer, psychologischer, medizinischer und (sozial)pädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich auf ‚Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB (und zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)‘ geeinigt.

Mietshaus

(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 SGG unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters – maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung des Ablehnungsgesuchs – Heilung durch Zustellung des Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs) (Beschluss des BSG 8. Senat)

Beschluss vom 30.03.2021, AZ B 8 SO 73/20 B, ECLI:DE:BSG:2021:300321BB8SO7320B0§ 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 153 Abs 4 SGG, § 60 Abs 1 SGG, § 202 S 1 SGG

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung – kein Rechtsschutzinteresse bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und fehlenden Gründen für Überschreitung des Mindestwertes (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.03.2021, AZ 2 BvR 502/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210330.2bvr050220§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle der Betreuung gem § 119a StVollzG (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.03.2021, AZ 2 BvR 1546/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210330.2bvr154620Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 2 StGB

Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.03.2021, AZ 2 BvR 1344/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210330.2bvr134420Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 8 StVollzG