Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Spaniol im Ruhestand (Pressemeldung des BGH)
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Margret Spaniol wird mit Ablauf des 31. März 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Margret Spaniol wird mit Ablauf des 31. März 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Beschluss vom 16. März 2021 – 2 StR 36/21
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Schaffert wird mit Ablauf des 31. März 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Bundesfinanzhof entgegen Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgesehen hat.
Die Vertreter*innen juristischer, psychologischer, medizinischer und (sozial)pädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich auf ‚Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB (und zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)‘ geeinigt.