Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung zu öffentlichen Bekanntmachungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gerichtet ist.