Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag verworfen, der sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen eine Stellungnahme des Deutschen Bundestags vom 22. September 2016 im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) richtete. Der Antrag ist unzulässig, weil die Antragstellerin weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch von Rechten des Deutschen Bundestages substantiiert dargelegt hat, die sie im Wege der Prozessstandschaft geltend machen könnte.