Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer EuGH-Vorlage zur Auslegung von Art 82 Abs 1 DSGVO (juris: EUV 2016/679) verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: unterbliebene EuGH-Vorlage zur Frage eines Schmerzensgeldanspruchs wegen datenschutzwidriger Verwendung einer E-Mailadresse zu Werbezwecken (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2021, AZ 1 BvR 2853/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210114.1bvr285319Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 82 Abs 1 EUV 2016/679, Erwägungsgrund 146 S 3 EUV 2016/679

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Frage, wann ein Sachverständiger als extern iSd § 463 Abs 4 S 3 Alt 2 StPO angesehen werden kann – hier: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung, mithin Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Beiziehung eines Sachverständigen, der in einer anderen Abteilung bzw Fachklinik jenes Krankenhauses tätig ist – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2021, AZ 2 BvR 2032/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210114.2bvr203219Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 63 StGB, § 67e Abs 1 S 2 StGB

Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2021, AZ 2 BvR 1285/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210114.2bvr128520§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG

AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE  | in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021 (Pressemeldung des BVerfG)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen

Verhandlungstermin am 24. Februar 2021, 11.00 Uhr – VIII ZR 36/20 (Widerrufsrecht beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung) (Pressemeldung des BGH)

Dem unter anderem für das Leasingrecht zuständigen VIII. Zivilsenat liegen derzeit zahlreiche Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden vor, in denen es jeweils zentral um die Frage geht, ob einem Leasingnehmer, der als Verbraucher einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Frage steht in dem ersten jetzt terminierten Verfahren zur Klärung an.

Aktualisierung der Informationsfilme und Herstellung der Barrierefreiheit des Films „Aufbau und Alltag“ (Pressemeldung des BVerfG)

Die Informationsfilme des Bundesverfassungsgerichts „Aufbau und Alltag“, „Geschichte“ und „Bedeutende Entscheidungen“ wurden in deutscher und englischer Fassung aktualisiert. Der Film „Aufbau und Alltag“ wurde mit neuen O-Tönen, Beratungsszenen sowie Szenen aus dem Gerichtssaal versehen und mit anderer Musik ausgestattet. Es sind neue Statements des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott zu sehen.