Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Europäischen Insolvenzordnung: Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen einer Schuldnergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat bei Verlegung der Hauptverwaltung von einem dritten in einen zweiten Mitgliedstaat; Fortbestehen der internationalen Zuständigkeit des dritten Mitgliedstaats für den Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung bei Verlegung der Hauptverwaltung in den zweiten Mitgliedstaat vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag (EuGH-Vorlage des BGH 9. Zivilsenat)

EuGH-Vorlage vom 17.12.2020, AZ IX ZB 72/19, ECLI:DE:BGH:2020:171220BIXZB72.19.0Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine erneute Haftentscheidung gem § 116 Abs 4 StPO nach Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls – Verletzung des Grundrechts des Beschuldigten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG bei unzureichender Begründung des erneuten Haftbefehls – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.12.2020, AZ 2 BvR 1787/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201217.2bvr178720Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 116 Abs 4 Nr 3 StPO

Mehr als 1,5 Milliarden Euro für die Stärkung von Grundwerten und Rechtsstaatlichkeit in Europa (Pressemeldung des BMJV)

Verhandlungsführer der Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments erzielen vorläufige politische Einigung über das neue Finanzprogramm „Rechte und Werte“ für die Jahre 2021 bis 2027 Die Verhandlungsführer der deutschen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments haben heute Abend eine vorläufige politische Einigung über das neue EU-Finanzprogramm „Rechte und Werte“ erzielt. Das Programm erstreckt sich auf die Jahre Mehr als 1,5 Milliarden Euro für die Stärkung von Grundwerten und Rechtsstaatlichkeit in Europa (Pressemeldung des BMJV)