Reform des Insolvenzrechts tritt in Kraft: Verkürzte Restschuldbefreiung und Einführung neuer Sanierungsmöglichkeiten (Pressemeldung des BMJV)

Um den Jahreswechsel werden zwei wichtige Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft treten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird überschuldeten Reform des Insolvenzrechts tritt in Kraft: Verkürzte Restschuldbefreiung und Einführung neuer Sanierungsmöglichkeiten (Pressemeldung des BMJV)

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt zum 1. Januar 2021 (Pressemeldung des BMJV)

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte Zum 1. Januar 2021 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:„Kindern müssen die zur Sicherung ihres täglichen Bedarfs erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt in der aktuellen Corona-Krise, die für viele Familien eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt, umso mehr. Ich habe den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt zum 1. Januar 2021 (Pressemeldung des BMJV)

Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (Pressemeldung des BVerfG)

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Sie betreffen eine neue Regelung, die den Unternehmen der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung in ihrem Betrieb untersagt. Für die Führung eines Betriebes gilt vor Ort ein Kooperationsverbot. Zudem ist die Beschäftigung von Fremdpersonal in Leiharbeit ab dem 1. April 2021 nur noch bis zum 1. April 2024 unter besonderen Bedingungen zulässig und danach auf diesem Sektor ebenfalls verboten.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung beziehungsweise der Strafvollstreckung die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt.

Erfolgloser Eilantrag betreffend die Sicherung möglicher Ansprüche auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach § 9 Abs 1 Treibhausgas-EmissionshandelsgesetzTEHG; juris: TEHG 2011 (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 29.12.2020, AZ 1 BvQ 160/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq016020Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 9 Abs 1 TEHG 2011, ZuV 2020

Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache – verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abänderung einer sorgerechtlichen Eilentscheidung unter Abweichung von Empfehlungen der fachlich Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Ärzte) – Folgenabwägung (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 29.12.2020, AZ 1 BvR 2652/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201229.1bvr265220Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB

Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes – Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 29.12.2020, AZ 1 BvQ 152/20, 1 BvQ 153/20, 1 BvQ 154/20, 1 BvQ 155/20, 1 BvQ 156/20
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, ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq015220
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, § 6a SAFleischWiG vom 22.12.2020, § 6b SAFleischWiG vom 22.12.2020, § 7 Abs 1 SAFleischWiG vom 22.12.2020

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen (§ 28a Abs 1 S 1 Nr 4, 5, 9 und 13 IfSG) – Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.12.2020, AZ 1 BvR 2692/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201228.1bvr269220§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, EpiBevSchG 3, § 28a Abs 1 S 1 Nr 4 IfSG vom 18.11.2020, § 28a Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG vom 18.11.2020, § 28a Abs 1 S 1 Nr 9 IfSG vom 18.11.2020

Mehr Kindschafts­sachen, weniger Verfahren (PM 42/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Berlin (DAV). Ob Lockdown, Lockdown light oder Bewegungsfreiheit – das private Leben geht weiter. Kommt es hier zu Konflikten, landen diese meist bei Anwältinnen und Anwälten für Familienrecht. Ein höheres Mandatsaufkommen verzeichnete während der ersten Pandemiewelle allerdings nur jeder zehnte Familienrechtler. Die Kommunikation mit Mandanten lief oft telefonisch, für digitale Kommunikation sind die Mehr Kindschafts­sachen, weniger Verfahren (PM 42/20 des DAV)

Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten – hier: unterbliebene Anhörung der Gegenseite zu richterlichem Hinweis (§ 139 ZPO) zur Nachbesserung des Antrags sowie zu den Erfolgsaussichten (Einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 22.12.2020, AZ 1 BvR 2740/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201222.1bvr274020Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 935 ZPO

Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des Rundfunkbeitrags – schwere Nachteile iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch Verzögerung der Beitragserhöhung nicht hinreichend dargelegt (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.12.2020, AZ 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20201222.1bvr275620Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 Abs 2 MedienÄndStVtr 1