Verbesserter Schutz bei Vergleichsplattformen und Kaffeefahrten sowie mehr Rechtssicherheit für Influencer (Pressemeldung des BMJV)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt: „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Verbesserter Schutz bei Vergleichsplattformen und Kaffeefahrten sowie mehr Rechtssicherheit für Influencer (Pressemeldung des BMJV)

Wahlfreiheit bei der Gesellschaftsform für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Patentanwaltsordnung (PAO) vor. Ziel Wahlfreiheit bei der Gesellschaftsform für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (Pressemeldung des BMJV)

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts (Pressemeldung des BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird beginnend ab dem 4. November 2020 erneut ein Zwei-Schichten-System praktiziert, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen entfallen. Besuchergruppen können das Bundesverfassungsgericht seit März 2020 nicht besuchen. Die Bearbeitung insbesondere von Eilverfahren in den Kammern ist – vor allem durch eine entsprechende IT-Ausstattung der Richterinnen und Richter, die zuhause arbeiten können – sichergestellt. Die Pressestelle des Gerichts bleibt weiter erreichbar. Es ist allerdings mit einer im Umfang eingeschränkten und gegebenenfalls verzögerten Bearbeitung von Medienanfragen zu rechnen.