Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wendet. Das Verwaltungsgericht hätte sich mit der Behauptung der Beschwerdeführerin auseinandersetzen müssen, dass sie von der Mehrheitsgesellschaft in Mauretanien als Zugehörige eines „Sklavenstamms“ angesehen werde und infolgedessen keinerlei Möglichkeit habe, in Mauretanien ihre Existenz zu sichern (Art. 103 Abs. 1 GG). Das Oberverwaltungsgericht hätte die Berufung wegen dieser Gehörsverletzung zulassen müssen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche (Pressemeldung des BMJV)

Der komplexe Straftatbestand der Geldwäsche soll durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt werden Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche weiter gestärkt Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche (Pressemeldung des BMJV)