Verhandlungstermin am 5. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 7/25, Saal N 004 (Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss der Wohnungseigentümer über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann.








