Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch im Ruhestand (Pressemeldung des BAG)

| Herr Prof. Dr. Koch wurde im April 1959 in Pähl geboren. In Göttigen absolvierte er nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Sparkassenkaufmann und arbeitete bis zum Beginn seines Studiums in diesem Beruf. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und wurde dort 1990 mit der Arbeit „Die Abmahnung eines Mitglieds des Betriebsrats wegen eines betriebsverfassungswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber“ promoviert. Im Mai 1990 trat er in die Senatsverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ein, bevor er im Februar 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein wechselte. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht von 1993 bis 1994 wurde er im September 1994 an das Arbeitsgericht Stralsund versetzt, das er ab Oktober 1994 als Direktor leitete. Im September 1997 erfolgte seine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Vizepräsidenten er im März 2001 berufen wurde. Ab Januar 2004 war er als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Stattgebender Kammerbeschluss: Überspannte Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes im Verfahren der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung verletzt Art 19 Abs 4 GG – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.06.2025, AZ 1 BvR 2136/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250630.1bvr213624Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 133 VwGO, § 135 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 VwRehaG

Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Dr. Karl Heinz Peifer verstorben (Pressemeldung des BAG)

Am 23. Juni 2025 ist der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Karl Heinz Peifer verstorben. | Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Dr. Peifer in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Seit August 1972 war er als Prüfer für die Erste juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz tätig. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz erteilte ihm einen Lehrauftrag im Arbeitsrecht.