Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Elektronische Beurkundungen sollen eingeführt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Das Gesetz ist ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notarinnen und Notare und andere Urkundsstellen wie zum Beispiel Nachlassgerichte und Konsulate.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung technischer Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein zur Durchführung bewaffneter Drohneneinsätze im Jemen – zu den Voraussetzungen einer extraterritorialen Schutzpflicht deutscher Hoheitsträger bzgl grundlegender internationaler Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts – Schutzpflicht auch bzgl Gefährdungen durch andere Staaten sowie zugunsten im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger – allerdings hinreichender Bezug zu deutscher Staatsgewalt erforderlich (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 15.07.2025, AZ 2 BvR 508/21, ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20250715.2bvr050821Art 1 Abs 2 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 25 GG