Mehr Rechte für Bahnreisende in der Europäischen Union (Pressemeldung des BMJV)

Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments billigt Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr Die Fahrgastrechte-Verordnung regelt seit 2009 zentrale Rechte von Bahnreisenden. Die unter deutscher Ratspräsidentschaft verhandelte Reform mit neuen Rechten für Fahrgäste wurde heute vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt:„Ich Mehr Rechte für Bahnreisende in der Europäischen Union (Pressemeldung des BMJV)

Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 tritt in Kraft (Pressemeldung des BMJV)

Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft. Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt wird, ist am 28. März 2020 in Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 tritt in Kraft (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Ablehnungsgesuch kann nicht auf pauschale Verweisung einer Vorbefassung der abgelehnten Richter mit früheren Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers gestützt werden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2020, AZ 1 BvR 2163/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201028.1bvr216320§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „besonders schweren Rechtsverstoßes“ iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen „besonders schweren Fehlers“ im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2020, AZ 2 BvR 765/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201028.2bvr076520Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 248 InsO, § 253 Abs 4 S 1 InsO