Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden, der heute in Kraft tritt.












