Verhandlungstermin am 5. Juli 2022, 10.00 Uhr, Saal E 101 in Sachen KZR 42/20 (Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?) (Pressemeldung des BGH)
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird u.a. über die Frage verhandeln, ob ohne gerichtliches Sachverständigengutachten davon ausgegangen werden kann, dass der Anton Schlecker e.K. i.L. durch das Drogeriekartell kein Schaden entstanden ist.











