Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt: BMJV legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Die Justiz soll häusliche Gewalt besser verhindern können. Dazu schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mehrere Gesetzesänderungen vor. Insbesondere sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Ministerium heute veröffentlicht.

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs 5 S 2 StPO) trotz erheblicher Schwere des Tatvorwurfs und zentraler Bedeutung der Beweisbehauptungen – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.08.2025, AZ 2 BvR 64/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250824.2bvr006425Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 3 Buchst d MRK