Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel – keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch fachgerichtliche Verneinung einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 2 GG und dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG – allgemein drittschützende Wirkung des § 8 Abs 1 AWG, § 8 Abs 1 AWV iVm § 4 Abs 1 AWG verfassungsrechtlich nicht geboten (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 03.02.2026, AZ 2 BvR 1626/25, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260203.2bvr162625Art 1 Abs 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 26 Abs 2 S 1 GG

Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundesministerin Hubig legt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung vor (Pressemeldung des BMJV)

Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Verwaltungsgerichte sollen so entlastet und Gerichtsverfahren beschleunigt werden: Sie sollen mit gleichem Aufwand schneller zu ihren Entscheidungen kommen können. Außerdem sollen Verwaltungsgerichte wirkungsvollere Instrumente bekommen, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen; und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen abgesenkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Der Gesetzentwurf ist Teil des Paktes für den Rechtsstaat. Neben einer Stärkung der personellen Ausstattung der Justiz und einer Entwicklung neuer digitaler Tools sieht der Pakt für den Rechtsstaat auch eine umfassende Modernisierung der Regeln für gerichtliche Verfahren vor.