Verhandlungstermin am 13. Mai 2022 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 23/21 (Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung – hier des Landes Berlin –, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.