Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit mangels Darlegungen zum Feststellungsinteresse unzulässig – hier: Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen eV wegen des Vertriebs von bzw der Werbung für Mund-Nasen-Masken ohne Hinweis auf deren Schutzklasse – Rüge einer Grundrechtsverletzung durch Abweichen des Verfügungstenors vom Verfügungsantrag sowie durch unterbliebene Anhörung unzureichend substantiiert (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)
Nichtannahmebeschluss vom 22.01.2021, AZ 1 BvR 2793/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210122.1bvr279320Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 139 ZPO



