Gericht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern – Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde aus den Gründen des Beschlusses vom 21.07.2022, 1 BvR 469/20 – Absehen von weiterer Begründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.09.2022, AZ 1 BvR 437/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220921.1bvr043721§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 20 Abs 8 Nr 1 IfSG vom 10.02.2020, § 33 Nr 1 IfSG

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim kroatischen Verfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 19. September bis 20. September 2022 besuchte eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König das kroatische Verfassungsgericht in Zagreb und wurde dort von dem Präsidenten Dr. Miroslav Šeparović und der Vizepräsidentin Dr. Snježana Bagić empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte.

Verhandlungstermin am 30. September 2022 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 213/21 (Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum; Altlasten als Mangel) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht und den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, das kaufrechtliche Mängelrechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen einer Schadstoffbelastung des Grundstücks und deren gerichtliche Durchsetzung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer betrifft.