Gericht

Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel – insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen – sowie zur Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von einem Sachverständigengutachten – hier: unzureichende Substantiierung der Beschwerdebegründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.10.2020, AZ 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201021.2bvr247317Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 67d Abs 2 S 1 StGB

Besuch einer Delegation des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 19. Oktober 2020 besuchte eine Delegation des Gerichtshofes der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König sowie den weiteren Mitgliedern des Gerichts empfangen. Es fanden ganztags Fachgespräche statt, in denen es insbesondere um die Unabhängigkeit der Justiz und den Europäischen Gerichtsverbund ging. Darüber hinaus diente der Delegationsbesuch dem Austausch über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte.

Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Feststellung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II (§ 48 KVBG) wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Begründung unzulässig (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 20.10.2020, AZ 1 BvR 2126/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201020.1bvr212620§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 48 KVBG

Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie zwingt nicht zur erneuten gerichtlichen Verbescheidung bereits entschiedener Fragen – gerichtliches Informationsschreiben kein mit der Verfassungsbeschwerde angreifbarer Hoheitsakt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 19.10.2020, AZ 1 BvR 2124/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201019.1bvr212420Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG