Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.










