Gericht

Rückwirkende Anwendbarkeit der Neuregelung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Art 316h EGStGB <juris: StGBEG>) verfassungsgemäß – Vermögensabschöpfung keine Nebenstrafe, sondern Maßnahme eigener Art mit kondiktionsähnlichem Charakter – „echte“ Rückwirkung ausnahmsweise zulässig (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 10.02.2021, AZ 2 BvL 8/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:ls20210210.2bvl000819Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 2 GG, Art 7 Abs 1 MRK, § 2 Abs 5 StGB, § 11 Abs 1 Nr 8 StGB

Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; Zulässigkeit der Entscheidung aufgrund Beratung im Rahmen einer Videokonferenz (Urteil des BFH 4. Senat)

Urteil vom 10.02.2021, AZ IV R 35/19, ECLI:DE:BFH:2021:U.100221.IVR35.19.0§ 2 Abs 2 Nr 2 KraftStG 2002 vom 05.12.2012, § 9 Abs 1 Nr 2 KraftStG 2002 vom 29.05.2009, § 9 Abs 1 Nr 3 KraftStG 2002 vom 29.05.2009, § 18 Abs 12 KraftStG 2002 vom 12.12.2012, § 2 Abs 2a S 1 Nr 1 KraftStG 2002 vom 21.12.2006

Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Landkreises nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich gegen familiengerichtliche Beschlüsse in einem das Sorgerecht für ein 13-jähriges Mädchen betreffenden Verfahren wendete. Der Landkreis, der Träger eines Jugendamtes ist, machte mit der Verfassungsbeschwerde sowohl die Verletzung von Grundrechten des Kindes als auch von eigenen Grundrechten geltend.

Erfolgreicher Eilantrag: Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan – unzureichende fachgerichtliche Aufklärung von Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 09.02.2021, AZ 2 BvQ 8/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210209.2bvq000821Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004

Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen die infektionsschutzbedingte Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern (§§ 18 Abs 1, 19 Abs 1 der 11. BayIfSMV <juris: CoronaVV BY 12>) – mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2021, AZ 1 BvR 242/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210208.1bvr024221Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 CoronaVV BY 12, § 19 Abs 1 CoronaVV BY 12, § 4 Abs 1 IfSG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der ein Ehepaar die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung begehrt. Diese Erlaubnis wurde zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel verweigert und dessen Entscheidung anschließend von den Fachgerichten bestätigt. Die Entscheidungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und der Fachgerichte ergingen zeitlich noch vor dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 u. a. -, mit dem ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitetes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt und der Straftatbestand der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) für nichtig erklärt wurde.

Verhandlungstermin am 8. Juli 2021 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 106/20 (Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss gebunden ist.

Hauptverhandlung am 11. Februar 2021 in Sachen 3 StR 474/19, 10.15 Uhr, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, Saal E 004, in einer Strafsache wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Angeklagte wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Einziehungsbeteiligte, die Heckler & Koch GmbH, hat es die Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet.